RISIKOFINANZIERUNG
Das Tätigkeitsfeld von 2RS kann wie folgt definiert werden: Verständnis der versicherbaren oder unversicherbaren Risiken seiner Kunden und Einführung von Systemen zur Risikofinanzierung unter Berücksichtigung der Transferkapazitäten des Versicherungsmarkts, um die Versicherungskosten zu verringern und stabil zu halten.
Die Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG stärkt die Rolle der Rückversicherungs-Captives und verleiht der Entwicklung einer Strategie zur alternativen Risikofinanzierung ergänzend zu den Versicherungsmärkten Auftrieb.
Die Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG stärkt die Rolle der Rückversicherungs-Captives und verleiht der Entwicklung einer Strategie zur alternativen Risikofinanzierung ergänzend zu den Versicherungsmärkten Auftrieb.
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Die Risikofinanzierung ist ein wesentliches Element jeglicher Risikomanagementstrategie: Nach der Erfassung der Risiken und der Bewertung ihrer potenziellen Auswirkungen auf das Geschäft strebt jeder Akteur spontan danach, seine Risiken durch die Prävention und dann den Transfer zu verringern.
Da die Restrisiken durch den Selbstbehalt finanziert werden, muss das Werkzeug gefunden werden, welches am besten zur Finanzierung dieses Selbstbehalts passt.
Da die Restrisiken durch den Selbstbehalt finanziert werden, muss das Werkzeug gefunden werden, welches am besten zur Finanzierung dieses Selbstbehalts passt.